Von: Kai
Ganz so verwirrend, finde die Argumentation gar nicht. Wenn das Hauptgechäft zwischen Kind und dem Anbieter dürfte, soweit kein Taschengeld oder eine Genehmigung greift, tatsächlich unwirksam sein. Das...
View ArticleVon: Felix Hilgert
Widersprüchlich ist die Argumentation des Gerichts vor allem deswegen, weil einerseits “natürlich” der Spieleanbieter Vertragspartner in Bezug auf die Premiumfeatures sein soll und nur ein paar Zeilen...
View ArticleVon: Kai
Nein, damit hast du natürlich recht. Klar ist, dass Vertragspartner der Anbieter des Spiels ist und auch keine Sittenwidrigkeit per se vorliegt. Allerdings scheint es mir doch gerechtfertigt, gerade...
View ArticleVon: Felix Hilgert
Der Anbieter des Spiels dürfte zur Erstattung verpflichtet sein, aber dann muss man sich auch an den halten. Der wird nämlich bei einem Erstattungsverlangen sofort – und zu recht – etwaige noch nicht...
View ArticleVon: dervau
Das Urteil des LG Saarbrücken ist schlichtweg rechtsfehlerhaft. Es steht weder mit dem Gesetz noch mit der höchstrichterlichen bzw. ständigen Rechtsprechung überein. Im Übrigen ist auch das LG...
View ArticleVon: Konstantin Ewald
Herzlichen Dank für den sehr detaillierten und spannenden Kommentar! Leider habe ich ihn erst jetzt entdeckt. Sorry!
View ArticleVon: Sweet Smoke
Hallo, ich habe heute Antwort von meinem Netzbetreiber bekommen, weil ich Zahlungen widersprochen habe und mich auf das Urteil des LG Saarbrücken berufen habe. Tja.. und was soll ich sagen, der...
View ArticleVon: Gerrit van Almsick
Sehr interessant. Hier die gleiche Story wie bei Sweet Smoke: Anwaltlicher Schriftsatz erzeugt fast wortgleiche Reaktion vom zuständigen Inkassobüro. Falls DERVAU das liest, und nicht dem Inkassobüro...
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